"Grün" allein reicht nicht mehr
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Die EU-Richtlinie 2024/825 stärkt Verbraucherinnen und Verbraucher durch verlässlichere Informationen und einen besseren Schutz vor irreführenden Geschäftspraktiken.
Grundlage der neuen Regelungen ist die europäische EmpCo-Richtlinie. Ihre Vorgaben gegen Greenwashing wurden in Deutschland im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Zukunftsversprechen sowie Informationen zu Haltbarkeit und Software-Updates.
Vier Themen, die Marken jetzt prüfen sollten.
1. Allgemeine Umweltclaims
Aussagen wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen nicht pauschal verwendet werden, wenn die dafür relevante anerkannte hervorragende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann.
2. Klimaneutralität
Produkte dürfen nicht aufgrund von Emissionskompensation als „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder mit vergleichbarer Wirkung beworben werden.
3. Nachhaltigkeitssiegel
Private Siegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen. Alternativ können Kennzeichnungen verwendet werden, die von staatlichen Stellen festgesetzt wurden.
4. Bezugsgegenstand
Ein Vorteil einzelner Bestandteile darf nicht so dargestellt werden, als gelte er für das gesamte Produkt oder die gesamte Geschäftstätigkeit.
Der schnelle Claim-Check
Fünf Fragen für Marketing, Einkauf und Verpackungsentwicklung. Sie ersetzen keine rechtliche Prüfung, helfen aber dabei, kritische Aussagen früh zu erkennen.
1. Ist die Aussage konkret?
Was genau ist der Umweltvorteil?
2. Ist der Bezug eindeutig?
Produkt, Verpackung, Material oder Unternehmen?
3. Ist der Claim belegbar?
Liegen aktuelle und belastbare Nachweise vor?
4. Ist das Siegel zulässig?
Zertifizierungssystem oder staatliche Festsetzung?
5. Ist die Darstellung verständlich?
Erfasst der Verbraucher die Aussage ohne zusätzliche Interpretation?
EmpCo-FAQ
Wofür steht EmpCo?
EmpCo ist die gebräuchliche Kurzbezeichnung für die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“. Sie soll Verbraucher durch bessere Informationen stärken und Greenwashing entgegenwirken.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis 27. März 2026 umsetzen. Die nationalen Vorschriften sind ab 27. September 2026 anzuwenden.
Sind Begriffe wie „nachhaltig“ generell verboten?
Nicht jeder Umweltclaim ist automatisch verboten. Allgemeine Umweltaussagen werden jedoch deutlich stärker eingeschränkt und benötigen eine für die Aussage relevante, anerkannte hervorragende Umweltleistung. Konkrete Aussagen müssen außerdem wahr, klar und belegbar sein.
Darf weiterhin mit „klimaneutral“ geworben werden?
Eine produktbezogene Aussage über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkungen darf nicht auf der Kompensation von Emissionen außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen. Investitionen in Klimaprojekte können weiterhin sachlich kommuniziert werden, sofern dies nicht irreführend geschieht.
Welche Siegel bleiben möglich?
Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt sein. Rein selbst geschaffene Nachhaltigkeitssiegel ohne diese Grundlage sind unzulässig.
Was bedeutet EmpCo für Verpackungsprojekte?
Umweltclaims sollten bereits bei der Entwicklung mitgedacht werden. Material, Konstruktion, Bedruckung und Datengrundlage bestimmen, welche Aussagen später konkret und belastbar getroffen werden können.
Bietet Karl Knauer Rechtsberatung an?
Nein. Karl Knauer unterstützt bei Verpackungsentwicklung, Materialwahl und den dazu verfügbaren technischen Informationen. Die abschließende rechtliche Bewertung konkreter Werbeaussagen sollte durch die zuständige Rechts- oder Compliance-Beratung erfolgen.